SPÖ Mörbisch am See

Aktuelles

Errichtung sozialer Wohnbauten durch das Land


20.01.2022
„Sozialer Wohnbau“ ist ein zentrales Anliegen der Burgenländischen Landesregierung, die eine ausreichende Versorgung mit leistbarem Wohnraum für alle Burgenländerinnen und Burgenländer sicherstellen will. „Unser Anspruch im Burgenland ist es, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten: Wir wollen jenen, die beim Einzug in ihr neues Heim nicht ausreichend Eigenkapital haben, die Möglichkeit geben, trotzdem Eigentum zu erwerben“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Es wird eine Tochtergesellschaft (gemeinnützige GmbH) durch die Landesimmobilien Burgenland (LIB) zur Planung, Ausschreibung und Projektbegleitung gegründet, um soziale Wohnbauten zu errichten. Bedeutung des neuen Modells für die MieterInnen: # Jederzeitige Erwerbsmöglichkeit zum Fixpreis ab dem ersten Tag: Der Kaufpreis der einzelnen Wohnung für die Mieterin/den Mieter ermittelt sich auf Grundlage der Errichtungskosten. # Anrechnungsmodell: Mittels konstanter Mietzahlungen über die gesamte Mietdauer können die darin enthaltenen Annuitätstilgungsbeträge in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet werden. # Vorzeitiger Ausstieg: Steigt eine Mieterin/ein Mieter vorzeitig aus dem Vertrag aus, kann ein Nachmieter genannt werden. Dieser Nachmieter tritt die Rechtsnachfolge des Vormieters an. # Rücknahme: Findet eine Mieterin/ein Mieter keinen Nachmieter, übernimmt die Tochtergesellschaft der LIB die Wohnung. Die Mieterin/der Mieter bekommt die eingezahlten Annuitäten mit Abschlägen rückerstattet.